Joachim Dreilich
Drängende Fragen bleiben offen
Leserbrief zum Artikel Zwei Bewerber, ein Kurs, wenig Unterschiede vom 12.06.2019:
Korrespondenz mit dem SPIEGEL-Magazin
Am 24.04.2019 schrieb ich an den Spiegel folgende Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicher bereits festgestellt haben, ist die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen (STRABS) in verschiedenen Bundesländern ein heiß diskutiertes Thema. Als langjähriger Spiegel-Abonnent vermisse ich Artikel im Spiegel, die sich mit diesem Thema, das Tausende Betroffene nicht mehr ruhig schlafen lässt, beschäftigen. In Adendorf kämpfen wir seit nunmehr 7 Jahren für die Abschaffung der STRABS. In der hiesigen Presse, aber auch landesweit wird diese Thema immer wieder aufgegriffen. Auch die Politik ist inzwischen aufgewacht und fürchtet um Wählerstimmen, falls keine befriedigenden Lösungen herbeigeführt werden.
Ich würde gern mit einem Spiegel-Redakteur über dieses Thema sprechen mit dem Ziel, einen aufklärenden Beitrag in einer der nächsten Ausgaben Ihres Magazins zu veröffentlichen.Einen umfangreichen Einblick in die Thematik könnte ein Blick in unsere Homepage leisten (https://www.adendorf-strassen.de).
Ich würde mich sehr freuen, zeitnah etwas von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Dreilich
Info-Veranstaltung der BI-StraBS-Dahlenburg vom 14.06.2019
Am 14.06.2019 veranstaltete Wilfried Reiser zusammen mit seinen Mitstreitern von der BI-StraBS-Dahlenburg ein Aufklärungs-SitIn auf dem Marktplatz. Ca. 80 Mitbürger beteiligten sich an diversen Diskussionen rund um das Thema Strabs. Anwesend waren vorübergehend auch die Bürgermeisterin Christine Haut (CDU) sowie der SPD-Fraktionsvorsitzender Franz-Josef Kamp (Kreistag Lüneburg). Die Mitbürger waren sich in einem Punkt völlig einig: die Strabs muss abgeschafft werden, und zwar nicht nur in Dahlenburg, sondern in ganz Niedersachsen. Zu diesem Zweck muss von den Bürgerinitiativen aus allen Teilen des Landes noch mehr Druck auf die Parlamentarier des Niedersächsischen Landtages ausgeübt werden. „Wir sind auf einem guten Weg“ stellten die Sprecher der Dahlenburger BI zufrieden fest und versicherten, in ihren Bemühungen nicht nachlassen zu wollen.
Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG)
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden stellt das Land finanzielle Unterstützungen auf der Grundlage des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) bereit.
Diese Finanzhilfen sollen helfen, die verkehrliche Infrastruktur in den Regionen zu verbessern. Hierzu gewährt das Land nach Prüfung kommunalen Baulastträgern (Gemeinden und Landkreisen) Finanzhilfen von bis zu 75 Prozent.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für die Förderung des kommunalen Straßenbaus. Diese Aufgabe wird in Niedersachsen dezentral in den regionalen Geschäftsbereichen Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Wolfenbüttel wahrgenommen.
Regionale Zuständigkeiten bei der Förderung der verkehrlichen Infrastruktur.
Durch die Landesbehörde gefördert werden können:
1.
Bau oder Ausbau (sowie Grunderneuerung und verkehrsgerechter Ausbau) von
- verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen,
- besonderen Fahrspuren für Omnibusse,
- verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz,
- verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen,
- Verkehrsleitsystemen und Verkehrsinformationssystemen (auch verkehrsträgerübergreifend) sowie von Umsteigeanlagen mit Park- oder Halteplätzen und von Fahrradstationen, die der Verringerung des Kraftfahrzeugverkehrs dienen,
- öffentlichen Verkehrsflächen für in Bebauungsplänen ausgewiesene Güterverkehrszentren einschließlich der in diesen Verkehrsflächen liegenden zugehörigen kommunalen Erschließungsanlagen nach den §§ 127 und 128 des Baugesetzbuchs und
- Radwegen und sonstige investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehrs
in der Baulast von kommunalen Baulastträgern (Gemeinden oder Landkreise),
2.
Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen in der Baulast von kommunalen Baulastträgern (vgl. lfd. Nr. 1),
3.
Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz oder dem Bundeswasserstraßengesetz, soweit kommunale Baulastträger (vgl. lfd. Nr. 1) als Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen haben,
Rechts finden Sie die entsprechenden Förderanträge für den kommunalen Straßenbau. Bitte tragen Sie im Anschriftenfeld die Adresse desjenigen Geschäftsbereichs ein, der für Sie zuständig ist (vgl. Karte oben).
Anträge im öffentlichen Personennahverkehr sind an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) zu stellen.
Quelle: www.strassenbau.niedersachsen.de









