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Alle fahren – dann sollen auch alle zahlen
Neue Bürgerinitiative will Anliegerbeiträge zum Straßenausbau abschaffen
Syke – Wenn eine Straße neu gebaut wird, legt die Stadt die Kosten zum größten Teil auf die Anlieger um. Wenn sie generalsaniert wird, auch. Nur „normale“ Reparaturen zahlt die Stadt komplett aus dem Steuersäckel. Das war in Syke schon immer so. Und nach dem, was die Syker Politik bisher dazu gesagt hat, soll das auch in Zukunft so bleiben. Doch dagegen macht jetzt eine Bürgerinitiative mobil.
„Am 10. Februar wurde die Bürgerinitiative gegen die Straßenausbausatzung in Syke gegründet“, teilt deren Mitbegründer Horst Nicoley mit. „20 Bürger aus diversen Straßen in Syke haben sich zu der Initiative zusammengeschlossen. Wir treten dafür ein, die bestehende Straßenausbausatzung abzuschaffen. Es kann nicht weiter hingenommen werden, dass nur die Anlieger einzelner Straßen für die Sanierung aufkommen müssen. Die Sanierung allgemein genutzter Straßen muss auch von der Allgemeinheit getragen werden.“ Sprich: Komplett aus dem Haushalt der Stadt.
Bis vor Kurzem wäre das gar nicht möglich gewesen. Die Kommunalverfassung in Niedersachsen schrieb die Erhebung von Anliegerbeiträgen zwingend vor. In anderen Bundesländern ist das aber zum Teil anders geregelt. Auch deshalb gab es eine Gesetzesinitiative im Landtag, die den Kommunen Alternativen ermöglichen sollte. Inzwischen kann jede Kommune selbst entscheiden, ob sie an dem alten Prinzip der Anliegerbeiträge festhalten will oder nicht. Wenn nicht, kann sie entweder regelmäßige Gebühren erheben – müsste dazu aber sehr genau viele einzelne Geltungsbereiche definieren – oder den Straßenausbau komplett aus Steuergeldern finanzieren. Auch das hätte aber einen Pferdefuß: In Deutschland dürfen Steuern generell nicht zweckgebunden erhoben werden. Heißt: Wenn’s dumm läuft, muss die Kommune das Geld, das für den Straßen(aus)bau vorgesehen ist, für andere Dinge ausgeben. Dann wäre es weg, und die Möglichkeiten, Steuern zu erhöhen sind eng.
Deshalb hatte der Syker Rat zuletzt beschlossen, bis auf Weiteres an den Anliegerbeiträgen festzuhalten. Begründung: Alle Möglichkeiten hätten Vor- und Nachteile, und die Umlage auf die Anlieger sei das am wenigsten ungerechte System (wir berichteten).
Das wollen Horst Nicoley und seine Mitstreiter nicht akzeptieren. „Der Straßenverkehr in Syke hat sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht“, sagt Nicoley. „Neue Baugebiete, die Entwicklung zum großen Schulstandort, der Ausbau des Park & Ride und vieles mehr zeigen, dass die Finanzierung entsprechend der Straßenausbausatzung nicht mehr zeitgemäß ist.“
In einem offenen Brief fragt die Bürgerinitiative jetzt: „Wie stehen die Parteien / Fraktionen im Stadtrat zur Abschaffung der Straßenausbausatzung und einer gerechten Finanzierung durch die Allgemeinheit?“ Die Antworten darauf möchte sie gern Anfang März öffentlich diskutieren.
Von der CDU liegt die Antwort bereits vor – ebenfalls in Form eines offenen Briefs vom Fraktionsvorsitzenden Wilken Hartje. Tenor: Die CDU hält an den Anliegerbeiträgen fest.
„Eine Abschaffung der Beiträge kann Syke nur durch eine wesentliche Erhöhung der Steuereinnahmen (Grundsteuer, Gewerbesteuer u.a.) kompensieren. Dies lehnen wir grundsätzlich auch wegen der Ungerechtigkeit ab“, so Hartje. Eine Finanzierung ohne Anliegerbeiträge könne Hartje sich nur vorstellen, wenn Bund und/oder Land den Kommunen erheblich mehr Geld geben würden.
(Kreiszeitung Syke/Weyhe/Stuhr vom 12.02.2020)
Frust und Stillstand
Die Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt müssen schnellstens abgeschafft werden
Betroffene Bürger und Kommunen in Sachsen-Anhalt sind zutiefst verunsichert. Zwar gibt es mittlerweile Absichtserklärungen aller Landtagsfraktionen, die Straßenausbaubeiträge endlich abschaffen zu wollen. Doch bis Redaktionsschluß dieses Heftes war noch vollkommen unklar, wann und zu welchen Konditionen dies geschehen soll. Als letzte Fraktion hatte die CDU im November 2019 eingelenkt und war zumindest verbal von den Zwangsbeiträgen abgerückt. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 1/2-2020)
Keine Scheinerschließung!
Angeblicher Neubau von Straßen kostet Grundstückseigentümer oft fünfstellige Summen
Der VDGN fordert für das Jahr 2020 konkrete gesetzliche Schritte, um Grundstückseigentümer vor ungerechtfertigten Erschließungsbeiträgen für einen vermeintlichen Straßenneubau vor ihrer Haustür zu schützen. Für Bauarbeiten an Straßen, die bereits mehr als zehn Jahre für den Verkehr genutzt werden und somit ihre Erschließungsfunktion erfüllen, dürfen Anlieger nicht weiter zur Kasse gebeten werden. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 1/2-2020)
Fantasievoller Faslam in Hanstedt: Von STRABS bis zu Ernie
Ein ganzer Ort ist auf den Beinen: Fantasievolle Wagen beim traditionellen Faslamsumzug in Hanstedt
Bei bestem Wetter hat der Faslamsclub Hanstedt seinen Festumzug als krönenden Abschluss der dreitägigen Faslamssause durchgeführt. Gefühlt war der ganze Ort auf den Beinen, um die fantasievoll gestalteten Wagen aus Hanstedt un Umgebung zu bewundern – und natürlich reichlich Kamelle einzusammeln oder von den teilnehmenden Gruppen den ein oder anderen Kurzen ausgegeben zu bekommen. (Weiterlesen)
(Kreiszeitung Wochenblatt, 21. Januar 2020)
Gedanken zur Bedarfserkennung für grundhafte Erneuerungen von innerstädtischen Straßen
Nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist es zulässig, innerstädtische Straßen aufgrund von visuellen Zustandserfassungen (wie z. B. allgemeines Schadensbild, Zustand der Bordsteine und der Gosse, Risse, Oberflächenschäden, allgemeine Unebenheiten, Spurrinnen, Flickstellen, Tragfähigkeitsprobleme) und abschließender zusammenfassender Bewertung als grunderneuerungsbedürftig einzustufen. Auch die Ermittlung von Tragfähigkeitsproblemen darf danach visuell, d. h. ohne physikalische Messverfahren (!), erfolgen. Umfangreiche Ausführungen dazu sind in der „Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zur Landtagseingabe Nr. 02187/11/17, Anliegergruppe Wennigser, Ronnenberger, Springer, Gehrdener, Barsinghäuser Straße, 30459 Hannover, betr.: Änderung des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG); hier: Straßenausbaubeiträge“, Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Niedersächsischen Landtags vom 14.04.2016 an die vorstehende Anliegergruppe, nachzulesen.
„Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist ein gemeinnütziger technischwissenschaftlicher Verein. Sie wurde 1924 gegründet. Das Hauptziel der FGSV ist die Weiterentwicklung der technischen Erkenntnisse im gesamten Straßen- und Verkehrswesen. Dabei wirken Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Sie entsenden insgesamt über 2.500 Mitarbeiter in die zahlreichen Fachgremien.“ Das Zitat stammt von: https://www.fgsv.de/forschungsgesellschaft.html. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung darf bei dieser Zusammensetzung befürchtet werden, dass in die erarbeiteten Richtlinien nicht nur technisch-wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern auch Gruppeninteressen der Verwaltungen und der Wirtschaft einfließen. Wenn Verwaltung und Wirtschaft in der FGSV mitwirken, würde man sich aus Gründen der Ausgewogenheit auch eine Beteiligung z. B. des Steuerzahlerbundes und der Grundeigentümerverbände wünschen.
Visuelle Beurteilungsverfahren sind nach Einschätzung des Unterzeichners sicherlich hinreichend, um ein für Grunderneuerungen zur Verfügung gestelltes Budget sinnvoll und zügig zu verausgaben. Die Entscheidung, ob eine bestimmte Straßen zwingend grundzuerneuern ist, kann mit visuellen Verfahren nicht getroffen werden. Eine zwingende technische Grunderneuerungsbedürftigkeit liegt nach Auffassung des Unterzeichners nur dann vor, wenn der Untergrund einer Straße so geschädigt ist, dass die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist und Oberflächenerneuerungen folglich nicht nachhaltig sein würden. Das lässt sich nur mit physikalisch-technischen Messungen und Standsicherheitsberechnungen, nicht jedoch mit heuristischen Verfahren, wie visuellen Verfahren ermitteln.
Im Regelfall wird in niedersächsischen Städten und Gemeinden die Grunderneuerungsbedürftigkeit von Straßen mit visuellen Verfahren festgestellt. In Kommunen, in denen noch Straßenausbaubeiträge erhoben werden, widerspricht es nach Auffassung des Unterzeichners den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen rechtsstaatlichen Verwaltung, wenn aufgrund von visuellen Einschätzungen Straßen für grunderneuerungsbedürftig eingestuft werden und anliegende Grundeigentümer/Innen dann mit hohen Anteilen (bis zu 75%) und teilweise Existenz ruinierenden Beitragshöhen herangezogen werden. So schwerwiegende Eingriffe in die Finanzen der Grundeigentümer/Innen dürfen nach Auffassung des Unterzeichners nicht auf Grundlage von heuristischen Verfahren erfolgen. Existenz ruinierende Beiträge widersprechen zudem auch dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots.
Auch in den Städten und Gemeinden, in denen keine Straßenausbaubeiträge (mehr) erhoben werden, sollten nach Auffassung des Unterzeichners keine visuellen Verfahren zur Feststellung der Grunderneuerungsbedürftigkeit mehr zur Anwendung kommen. Es gibt immer konkurrierende Finanzbedarfe, wie z. B. Erneuerung von Schulgebäuden und -toiletten, Wärmedämmung von öffentlichen Gebäuden, usw., usw. Die Anwendung von heuristischen anstelle von technisch-wissenschaftlichen Verfahren zur Bedarfsermittlung für die Grunderneuerung von innerstädtischen Straßen kann zur Fehlleitung von Ressourcen führen, ist nicht mehr zeitgemäß und sollte zügig korrigiert werden.
Hannover, 15.01.2020
Dr. Wolf Dietrich Sachweh
Ein Meilenstein für mehr Gerechtigkeit
Übergabe von Unterschriften gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt
38.000 Unterschriften für mehr Gerechtigkeit, für mehr Bürgernähe und für eine Entlastung der Anwohner, die von Straßenausbaubeiträgen betroffen sind. Die Freien Wähler in Sachsen-Anhalt haben die Volksinitiative im vergangenen Jahr gestartet mit dem Ziel, den Druck auf die Politik weiter zu erhöhen. Denn Sachsen-Anhalt ist eines der letzten Bundesländer, in dem diese Beiträge noch zwangsweise erhoben werden. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 11/12-2019)
Die Tücken des Stichtages
Was Sachsen-Anhalt beim Abschaffen der Straßenausbaubeiträge von Nachbarn lernen kann
Sind die Tage der Straßenausbaubeiträge nun auch in Sachsen-Anhalt gezählt? Mitte November hat die CDU als letzte Landtagsfraktion ihren Widerstand aufgegeben und den Weg für deren Abschaffung grundsätzlich freigemacht. Im März kommenden Jahres, so das Ziel, soll in Magdeburg die dafür notwendige Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen werden. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 11/12-2019)





