Schreiben des NBgS an MP Weil
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Stephan Weil,
wir als Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) vertreten landesweit über 80 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften. Wir haben mit großem Interesse die Pressemeldungen über das von Ihnen initiierte Bündnis „Niedersachsen hält zusammen“ gelesen.
Wir stimmen mit Ihnen überein, dass die Corona-Pandemie und ihre Folgen uns alle noch längere Zeit beschäftigen und belasten werden.
Wir würden uns aktiv und kreativ in das Bündnis einbringen wollen, um gemeinschaftlich den gesundheitlichen, sozialen und finanziellen Folgen der Pandemie zu trotzen, durch Entwicklung von Projekten und durch Förderung des Zusammenhalts aller gesellschaftlichen Gruppen und Akteure.
Bitte teilen Sie uns mit, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um Teil des Bündnisses zu werden.
MfG
Lenkungsgruppe
NBgS
Schreiben an MP Weil von Dr. Sachweh
Vermerk vom 15.01.2020: Gedanken zur Bedarfserkennung für grundhafte Erneuerungen von innerstädtischen Straßen
HAZ-Artikel vom 13.04.2020: “Land wird nicht für Straßen zahlen”
Aktuelles zum Straßenbaubeitrag
Liebe Unterstützer der Volksinitiative,
zunächst hoffe ich, dass Sie alle bei bester Gesundheit sind.
Wir hatten Ihnen zugesagt, Sie weiterhin mit Informationen zum Thema Straßenbaubeitrag zu versorgen. Das möchten wir hiermit gerne tun. Aktuell wurde die Förderrichtlinie zur Entlastung beim Straßenbaubeitrag veröffentlicht. Ab jetzt können die Städte und Gemeinden handeln. Über das Förderproramm des Landes Nordrhein-Westfalen können sie die Hälfte des Beitrags abrechnen. Die beitragspflichtigen Anlieger werden dadurch hälftig entlastet. Diese Entlastung greift für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden.
Unser Ziel bleibt selbstverständlich die komplette Abschaffung des Straßenbaubeitrags. Um dies zu erreichen, sind wir auch weiterhin auf Ihre Hilfe angewiesen! Melden Sie sich bei uns, wenn in Ihrer Kommune Beitragsbescheide erlassen werden. Aber auch dann, wenn in Ihrer Kommune KAG-Maßnahmen geplant sind und Bürgerversammlungen einberufen werden. Nur so können wir nachweisen, dass die Neuregelungen zu noch mehr Bürokratie führen. Die Kosten für die Erhebung des Straßenbaubeitrags stehen häufig in krassem Missverhältnis zum Ertrag. Überspitzt kann man sagen, dass mit dem Straßenbaubeitrag letztlich in vielen Fällen nur die Bürokratie für dessen Erhebung finanziert wird.
Auch bei den anderen Wohnkosten werden wir uns weiter für Sie einsetzen. Daher fordern wir die Senkung der Steuersätze bei der Grunderwerbsteuer. Dafür haben wir den Politikern konkrete Vorschläge gemacht. Auch bei der Neuregelung der Grundsteuer werden wir wachsam und kritisch den Gesetzesvorschlag des Landesfinanzministers unter die Lupe nehmen. Wir fordern ein einfaches und verständliches Gesetz. Hier ist der Landesfinanzminister aufgrund der Öffnungsklausel am Zug. Auf keinen Fall darf es zu flächendeckenden Steuererhöhungen kommen.
Für unsere Mitglieder und Unterstützer haben wir eine Corona-Themenseite im Internet verfasst. Derzeit werden viele Hilfspakete geschnürt und Erleichterungen für die wirtschaftlich Betroffenen der Corona-Krise beschlossen. Doch welche Hilfen gibt es überhaupt, wo können sie beantragt und wo können Fragen gestellt werden? Der Bund der Steuerzahler NRW behält für Sie den Überblick und bündelt relevante Informationen und Musterschreiben zu Steuererleichterungen, Unterstützungsleistungen und sonstigen Maßnahmen auf der Themenseite www.steuerzahler.de/nrw/corona. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch wie gewohnt telefonisch oder per E-Mail.
Kennen Sie schon unsere Broschüre zu den Grundbesitzabgaben mit geldwerten Tipps und praktischen Hinweisen? Wenn nicht senden wir Ihnen gerne ein Exemplar zu. Sie können es unter 0211/99 175-42 bestellen.
Nur gemeinsam können wir etwas erreichen. Deshalb unterstützen Sie uns und unsere Arbeit bitte auch in Zukunft.
Ihr
Rik Steinheuer
VorsitzenderDer Bund der Steuerzahler finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Stärken Sie das “Finanzgewissen der Nation” und unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft oder Spende. Besuchen Sie uns auch auf Facebook und melden Sie sich kostenlos für unseren Newsletter an. Unsere aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Bund der Steuerzahler NRW e.V.
Schillerstraße 14
40237 DüsseldorfTel. 0211 99 175 0
Fax 0211 99 175 50aktion@steuerzahler-nrw.de
www.steuerzahler.de/nrw
Wie das Konstrukt der Straßenausbaubeiträge bundesweit zusammenbricht. Eine aktuelle Analyse des VDGN: Wo abgeschafft wurde und wo die Beiträge wackeln
Deutschlandweit werden die Straßenausbaubeiträge derzeit vollständig oder zumindest teilweise abgeschafft. Dafür haben sich VDGN und VSSD in den vergangenen Jahren mit aller Kraft eingesetzt. Zuletzt hat der Landtag des Freistaates Thüringen einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Somit sind es jetzt sieben Bundesländer, in denen es keine Straßenausbaubeiträge mehr gibt. In einem achten Bundesland, in Sachsen-Anhalt, wird eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereitet. Es bleiben fünf Bundesländer, in denen die Gemeinden mehr oder weniger selbst entscheiden können, ob sie diese Beiträge erheben, und drei Bundesländer, in denen es spezielle Regelungen wie die Halbierung der Beiträge oder die ausschließliche Erhebung wiederkehrender Beiträge gibt.
Volksinitiativen zur Abschaffung der Beiträge waren bisher in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen erfolgreich. In anderen Ländern laufen Sie noch.
Vor fünf Jahren nur gab es noch ein gänzlich anderes Bild. Damals wurden lediglich in Baden-Württemberg und Berlin keine Straßenausbaubeiträge erhoben. Und des waren noch elf Bundesländer, in denen die Kommunen de facto verpflichtet waren, diese Beiträge einzutreiben. In drei Ländern konnten die Gemeinden selbst darüber entscheiden. Das verdeutlicht die enorme Dynamik der Entwicklung.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die aktuelle Situation in den Bundesländern (Stand 6. April 2019):
- In Baden-Württemberg gab es sie noch nie.
In den sechs Bundesländern Berlin, Hamburg, Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wurden sie abgeschafft. - Berlin strich 2012 als erstes Bundesland die Beiträge.
- In Hamburg hat die Bürgerschaft am 9. November 2016 die Abschaffung beschlossen.
- In Bayern wurden nach einer erfolgreichen Volksinitiative die Straßenausbaubeiträge am 14. Juni 2018 per Landtagsbeschluss abgeschafft. Als Stichtag wurde rückwirkend der 1. Januar 2018 festgelegt. Maßgebend ist dabei die Festsetzung des Bescheides.
- Brandenburg: Eine breite Mehrheit von SPD, Linke, CDU und AfD stimmte am 19. Juni 2019 im Potsdamer Landtag dafür, dass die anteiligen Kosten für alle seit dem Stichtag 1. Januar 2019 abgeschlossenen Baumaßnahmen (Bauabnahme durch die Gemeinde) nicht mehr von den Kommunen auf Grundstückseigentümer umgelegt werden. Stattdessen werden sie vom Land übernommen. Für eine Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge – initiiert von den Freien Wählern – wurden zuvor 108.000 Unterschriften gesammelt und am 8. Januar 2019 an den Landtag übergeben. Das geforderte Quorum lag bei 20.000 Unterschriften
- In Mecklenburg-Vorpommern hat der Landtag am 24. Juni 2019 die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für alle Straßenbaumaßnahmen abgeschafft, die ab dem Stichtag 1. Januar 2018 begonnen worden sind (erster Spatenstich). Für die Volksinitiative waren 44.270 Unterschriften gesammelt worden. Das Quorum lag bei 15.000.
- In Thüringen hat der Landtag am 12. September 2019 einstimmig – bei Enthaltung der CDU – die Abschaffung beschlossen. Die Beiträge wurden rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2019 abgeschafft. Maßgebend ist das Ende der Baumaßnahme (letzte Unternehmensrechnung). Alle Ausbaumaßnahmen, die bis zu diesem Zeitpunkt beendet wurden, können innerhalb einer Vier-Jahres-Frist noch abgerechnet werden. Zuvor hatten zehntausende Thüringer „Rote Karte für Straßenausbaubeiträge“ an die Staatskanzlei geschickt – eine Aktion die der VDGN gemeinsam mit der Bürgerallianz Thüringen initiiert hat.
- Sachsen-Anhalt bereitet Abschaffung vor: Im November 2019 hat auch die CDU eingelenkt, so dass sich jetzt alle Landtagsfraktionen für die vollständige Abschaffung der Beiträge aussprechen. Die Frage ist jetzt, welcher Stichtag dafür festgelegt und wie er definiert wird, um den Übergang möglichst gerecht zu gestalten. Und da sind sich die Parteien alles andere als einig. Es soll u.a. geprüft werden, welche Regelungen aus anderen Bundesländern sich bewährt haben und übernommen werden können.
In fünf Bundesländern können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben. Das heißt, im jeweiligen Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt es eine Kann-Regelung. Eine vollständige Abschaffung ist überall in der Diskussion.
- Schleswig-Holstein: Einen entsprechenden Beschluss hat der Landtag des schwarz-grün-gelb regierten Bundeslandes am 14. Dezember 2017 ohne Gegenstimmen gefasst. Die SPD enthielt sich, weil sie noch einen Schritt weitergehen will. Sie tritt für eine komplette Abschaffung der Beiträge ein. Laut Recherchen der Kieler Nachrichten verzichten bereits etwa 80 Prozent der Kommunen auf das Erheben von Straßenausbaubeiträgen.
- Hessen: In Hessen hat die schwarz-grüne Koalition im Mai 2018 einem FDP-Gesetzentwurf zugestimmt, wonach Kommunen nicht mehr verpflichtet sind, ihre Bewohner an den Straßenausbaukosten zu beteiligen. SPD und Linke fordern hingegen eine generelle Abschaffung der Beiträge. Rund 40 von insgesamt 423 Städten und Gemeinden haben bisher die neue Kann-Regelung genutzt und die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Einer Online-Petition an den Landtag, die Beiträge abzuschaffen, haben sich über 25.000 Bürger angeschlossen. Das Quorum lag bei 15.000. Zahlreiche Bürgerinitiativen wirken unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft „Straßenbeitragsfreies Hessen“ zusammen.
- Niedersachsen: Die rot-schwarze Koalition in Niedersachsen hält noch an der Kann-Regelung fest. Die FDP und Teile des Landesverbandes der CDU wollen eine komplette Abschaffung. An der Basis ist die Abschaffung ein großes Thema. Über 80 Bürgerinitiativen haben sich im Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) zusammengeschlossen.
- Sachsen: Im schwarz-rot regierten Sachsen gilt die Kann-Regelung unter Berufung auf ein grundsätzliches Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 31. Oktober 2007 (Atz 5 B 522/06). Demnach „sind diejenigen Gemeinden in ihrer Entscheidung zur Erhebung frei, deren Leistungsfähigkeit nicht gefährdet ist.“ Im Ergebnis dessen hoben viele sächsische Kommunen ihre Straßenausbaubeitragssatzungen auf und zahlten teilweise sogar alle bereits geflossenen Beiträge zurück. Auch in der Stadt Leipzig wurden die Beiträge jetzt abgeschafft.
- Saarland: Die 52 saarländischen Städte und Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie von Grundstückseigentümern Beiträge für den Straßenausbau zu erheben. Die schwarz-rote Landesregierung hat zu Jahresbeginn 2020 beschlossen, dass es leichter werden soll, wiederkehrende Beiträge zu erheben. Das ist seit 2001 zwar generell möglich, aber wegen eines komplizierten Abrechnungssystems machen die Kommunen davon bisher kaum Gebrauch.
Auch in diesem Bundesland läuft eine Volksinitiative für die vollständige Beitragsabschaffung, initiiert von den Freien Wählern.
Drei Bundesländer mit speziellen Regelungen
- Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz werden die Einmalbeiträge für den Straßenausbau nach dem Willen der Ampelkoalition abgeschafft. Stattdessen sollen die Kommunen ausschließlich wiederkehrende Beiträge erheben. Der Gesetzentwurf der Ampel soll Anfang 2021 in Kraft treten. Weiter geben soll es Einmalbeiträge für wenige Ausnahmen: das Anlegen von Park- und Grünflächen sowie sehr kleine Gemeinden. Die in der Opposition stehende CDU bleibt bei ihrer Forderung, die Straßenausbaubeiträge vollständig abzuschaffen.
- Nordrhein-Westfalen: In NRW müssen Anlieger seit Anfang 2020 nur die Hälfte der bisher fälligen Straßenausbaubeiträge zahlen. Mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 18. Dezember einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) verabschiedet. Ungeachtet einer von 470.000 Bürgern unterzeichneten Volksinitiative wird darin an den Straßenausbaubeiträgen festgehalten. Zumindest sah man sich unter dem Druck der eigenen Bevölkerung veranlasst, die Beiträge ab 1. Januar 2020 zu halbieren. Unter anderem sollen die bisherigen Höchstsätze für die Beteiligung von Anlieger halbiert werden können. Die Mindereinnahmen der Kommunen sollen mit jährlich 65 Millionen Euro aus Landesmitteln kompensiert werden. Der Bund der Steuerzahler bezeichnete die Ankündigung der Regierungskoalition als richtige Weichenstellung in Richtung einer vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Auch die SPD bleibt bei ihrer Forderung nach vollständiger Abschaffung.
- In Bremen werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, im Gegensatz dazu jedoch in Bremerhaven auf der Grundlage eines Ortsgesetzes.
Quelle: https://vssd.eu/aus-den-bundeslaendern-01.html#a2162
Kommunen fordern Lkw-Maut für alle Straßen
Niedersachsens Kommunen plädieren dafür, dass die Lkw-Maut auf das gesamte deutsche Straßennetz ausgeweitet wird. Dies sei deshalb nötig, weil manche Lkw-Fahrer auf Kreis- und Gemeindestraßen ausweichen, um die Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen zu umgehen, sagte ein Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebunds (NSGB). Dort verursachten die Lastwagen dann Schäden. Transportunternehmen müssen für Lkw ab 7,5 Tonnen seit Juli 2018 auch auf Bundesstraßen Maut zahlen. (Weiterlesen)
(NDR 1 Niedersachsen vom 25.03.2020)
“Kappungsgrenze” – Finanzausgleich
Jährlich im Mai wird die „Kappungsgrenze“ festgelegt, aufgrund der vergangenen Entwicklung. Da viele Kommunen in näherer Vergangenheit die Strabs unter Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer abgeschafft haben, ist diese Grenze von 357 (2018) über 360 (21019) auf vorläufig 365 (2020) angestiegen. Der Anstieg fällt also deutlicher aus, wenn immer mehr Kommunen diesen Weg bei der Abschaffung der Strabs einschlagen.
Bis zu der Kappungsgrenze müssen Kommunen Kreisumlagen in Höhe von etwa 50 % dieser Steuereinnahmen abführen. Bei Hebesätzen die oberhalb dieser Kappungsgrenze liegen, verbleibt der auf die Überschreitung entfallende Betrag aus der Grundsteuer in voller Höhe bei der Kommune.
All dieses wird bei dem Finanzausgleich berücksichtigt.
Dieser Sachverhalt wird aber gern von Politik und Verwaltung den Bürgern verschwiegen. Es wird eher argumentiert, man müsse den Hebesatz ja deutlicher erhöhen als für die entfallenden Strabsbeiträge eigentlich notwendig, da man ja 50 % abführen müsse.
Die jeweils aktuelle Kappungsgrenze ist zu finden unter:
und dann
Kommunaler Finanzausgleich
Vorläufige Grundlagen Steuerkraftberechnung KFA 2020 (EW 30.06.2018)
Vorjahre:
2019: Vorläufige Grundlagen Steuerkraftberechnung KFA 2019 (EW 30.06.2017)
2018: https://www.statistik.niedersachsen.de/download/122151
Verhaltenskodex des Niedersächsischen Bündnisses gegen Straßenausbaugebühren
Verhaltenskodex
des Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaugebühren
( freiwillige Selbstverpflichtung )
Das Bündnis ist unabhängig, überparteilich und verbandsunabhängig!
Zur Erreichung des gemeinsamen Ziels sprechen wir jedoch mit allen Politikern der demokratischen Parteien, Verbände etc..
Eine Zusammenarbeit mit der AfD und anderen Populisten schließen wir aus.
Als Bürgerbewegung nehmen wir unsere verfassungsmäßigen Rechte an der politischen Willensbildung teilzunehmen, als mündige Bürger wahr. Hierzu dienen u. a. Veröffentlichungen, Gespräche, Medienarbeit und Kampagnen und das gesamte Spektrum friedlicher demokratischer Meinungsäußerung.
Unser gemeinsames Ziel ist:
Die Abschaffung der Straßenausbausatzung
Die gemeinsame Basis für unsere Entscheidungen und unser Handeln verstehen wir gemäß der in unserem Bündnis niedergeschriebenen Verhaltensgrundsätze.
Die Verhaltensregeln:
- Wir pflegen einen respektvollen, fairen und verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Bündnispartnern.
- Wir behandeln Andere mit Respekt, auch wenn wir anderer Meinung sind.
- Wir respektieren die Eigenheit und Diversität der Anderen.
- Wir sprechen miteinander und nicht übereinander.
- Wir sind offen für Kritik.
- Wir achten aufeinander.
Integrität
- Wir halten unsere Versprechen und erfüllen unsere Vereinbarungen.
- Wir möchten erklären können, was wir tun und warum.
- Wir gehen vertraulich mit Informationen um.
- Wir respektieren die Grenzen der Anderen (privat) und beachten unsere eigenen Grenzen (Assertivität).
- Wir gehen offen, ehrlich , respektvoll und höflich miteinander um.
- Wir arbeiten auf Augenhöhe miteinander.
- Wir halten uns an gefasste Beschlüsse.
- Wir machen keine Informationen und Daten Anderer ohne Zustimmung bekannt.
- Wir stellen keine Daten oder Informationen Dritten zu Verfügung, wenn wir wissen dass Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung vorgeschrieben ist.
- Wir geben Informationen nur an diejenigen weiter, für die die Informationen bestimmt sind , und tun dies auf objektive und bewusste Weise.
Wer ist verantwortlich ?
- Die Regionalsprecher im NBgS sorgen dafür, dass der Verhaltenskodex allen alten und neuen Mitstreitern / innen bekannt ist und gehen mit gutem Beispiel voran.
- Bewusstes Fehlverhalten und nachhaltige Verstöße gegen die Verhaltensrichtlinien werden nicht hingenommen.
- Wer nicht dem BÜNDNIS angeschlossen ist, hat KEIN Mitspracherecht, bekommt KEINE Infos und hat KEIN Recht auf solche!!!
HETZE und HASS haben in unserem BÜNDNIS KEINEN PLATZ!!!
Ein BÜNDNIS ist ein MANNSCHAFTSSPIEL!!!
PDF zum Download: Verhaltenskodex_Final_2020-02-28