Hallo zusammen,
Neben der Anfrage an Herrn Althusmann haben wir eine weitere Gelegenheit unser Thema zu vertiefen und uns auszutauschen.
Die FDP, die ja auf Landesebene bereits den von der Koalition abgelehnten Antrag auf Abschaffung in den Landtag eingebracht hatte, nimmt sich der Thematik erneut verstärkt an.
Dazu gibt es am 27.02.2021 ein Digital Event (siehe beigefügte Anlage) u. a. mit dem Landesvorsitzenden Dr. Stefan Birkner MdL, unserem Ansprechpartner im Land, Dr. Marco Genthe MdL und unserem Ansprechpartner seit der ersten Stunde, Jan Christoph Oetjen, inzwischen MdEP.
Die angeführten Themenpunkte bieten sicherlich für uns interessante Informationen.
Insbesondere kann es uns für den Wahlkampf vor Ort in 2021 und auch 2022 hilfreich sein.
Deshalb sollten wir vom NBgS zahlreich teilnehmen, uns also dazu anmelden.
Viele Grüße
Maren und Micha
BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – Januar 2021
Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
Ich wünsche Ihnen ein gutes Jahr 2021 und dass wir wieder grundlos glücklich werden können.
2020 ist Vergangenheit. Die Welt blickt hoffnungsvoll auf 2021. Wann wird das Virus seine Umklammerung lösen und dem suspendierten Alltag die gewohnte Normalität zurückgeben? Viele überbieten sich in ihren Prophezeiungen, inspiriert von unterschiedlichsten Interessenslagen. Vieles ist ungewiss. Gewiss ist allerdings, dass 2021 ein Superwahljahr wird. Sechs Landtage und der Bundestag werden neu gewählt. In Niedersachsen öffnen am 12.9.2021 die Wahllokale ihre Türen und machen den Weg frei zur Kommunalwahl. Kreistage, Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte werden bestimmt. Zugleich werden auch Bürgermeister, Gemeindedirektoren und einige Landräte gewählt (Ich erlaube mir das generische Maskulinum zu verwenden). Also insgesamt eine Chance sich von erfolglosem Altbekannten ohne Blutvergießen (Karl R. Popper) zu trennen, hin zu neuen Ufern und Politikern, die mehr als Mittelmaß anstreben, Bürgerinteressen über Parteiinteressen und Moral über Macht stellen, die für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Auch an den Straßenausbaubeiträgen (Beiträge für Verkehrsanlagen, so die neue Bezeichnung) entzündet sich zunehmend die Frage nach Gerechtigkeit. Es steht außer Frage, dass Straßenausbaubeiträge eine maßlose Ungerechtigkeit darstellen. Es kann nicht gerecht sein, wenn sie in Bundesländern und Gemeinden unterschiedlich umgesetzt werden. Es kann nicht gerecht sein, wenn sich die steuerliche Anwendung dieser Beiträge bei selbstgenutztem Eigentum und vermietetem Eigentum zum Nachteil der Selbstnutzer unterscheidet. Es kann nicht gerecht sein, wenn nur Grundstückseigentümer an Anliegerstraßen, nicht aber Grundstückseigentümer an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen zur Kasse gebeten werden. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anlieger über Straßenausbaubeiträge das Infrastrukturvermögen der Gemeinden aufstocken, ohne selbst Eigentum an den Straßen zu haben, geschweige denn direkten Einfluss auf die Bauausführungen ausüben zu können. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anlieger mit bis zu 75% zu einer grundhaften Straßenerneuerung herangezogen werden, die Konzessionsabgaben für Gas- und Stromleitungen der Betreiber zu 100% in den Gemeindehaushalt fließen. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anlieger um ihre Altersvorsorge gebracht werden und um ihre Liquidität, die sie besser in energetische Sanierung ihrer Häuser investieren sollten, als in Gemeindeeigentum. Es kann nicht gerecht sein, dass nur Anlieger zur Zahlung herangezogen werden, obwohl die Nutzung der Straße der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Es kann nicht gerecht sein, dass sich gerade ältere Menschen durch überhöhte Risikozinsaufschläge Kredite beschaffen müssen, sofern sie ihnen überhaupt gewährt werden, um ihr Hab und Gut vor der Zwangsversteigerung zu schützen, wenn sie die fünfstelligen Straßenausbaubeiträge nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bescheidzustellung zahlen können. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anlieger durch Mehrfachbesteuerung für die gleiche Sache genötigt werden. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anliegern falsch konstruierte Sondervorteile durch grundhafte Straßensanierungen zugedacht werden, die es in Wirklichkeit nicht gibt. Selbst Finanz- und Verwaltungsgerichte kommen zu unterschiedlichen Auffassungen in der Beurteilung des Infrastrukturvermögens und seiner zurechenbarer Sondervorteile bei einer grundhaften Sanierung. Diese Liste der Ungerechtigkeiten ließe sich endlos fortführen.
Recht und Gerechtigkeit meint nun aber nicht das Gleiche. Es gilt zu konzedieren, dass die Straßenausbaubeiträge nach geltendem Recht erhoben werden. Gerichte haben Recht zu sprechen, nicht aber über Gerechtigkeit zu befinden. Durch vorbezeichnete Beispiele erfahren die Bürger ein erhebliches Gerechtigkeitsgefälle in unserem Land, jedoch kein Rechtsgefälle. Diejenigen, die nicht betroffen sind, werden überwiegend den §6 NKAG für gerecht halten. Diejenigen, die betroffen sind, hingegen für ungerecht. Die jeweilige Betroffenheit und die individuelle finanzielle Bedrohung lassen diese Ungleichbehandlung anders empfinden. Nur die eigene Betroffenheit prägt die Problemwahrnehmung. Wie anders ist es zu erklären, dass nicht Abertausende für die Abschaffung des §6 NKAG auf die Straße gehen. Wir alle müssen immer wieder in unseren Argumentationen solange lautstark auf die Ungerechtigkeiten öffentlich hinweisen, bis diese vom Gesetzgeber durch geltendes Recht geheilt werden. Wir müssen auch diejenigen Bürger, die nicht oder noch nicht betroffen sind, davon überzeugen, in einen solidarischen Abschaffungsprozess einzusteigen. Diese unsozialen und inhumanen Straßenausbaubeiträge können jeden ereilen, auch diejenigen, in deren Gemeinden die Satzungen bereits abgeschafft sind. Durch neue Ratsmehrheiten können neue Wirklichkeiten geschaffen werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Niedersächsische Landtag den §6 NKAG abschafft.
Für mehr Gerechtigkeit können wir am 12.9.2021 durch unsere Wahlstimme sorgen und denen das politische Mandat entziehen, die sich lernresistent für die Beibehaltung der Straßenausbaubeitragssatzung einsetzen und ihre faktenlose Narrative unter das Volk bringen. Die zweite Gelegenheit ergibt sich zur Landtagswahl 2022.
Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
https://www.dahlenburg-strabs-weg.de/
Beste Grüße von
Wilfried Reiser
Jahresrückblick NBgS und Weihnachtsgrüße
Liebe Mitstreiter,
Ein denkwürdiges und außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu, nachdem wir im Frühjahr durch das Coronavirus mit einer neuen Situation konfrontiert wurden, die unsere Aktivitäten stark behindert und die individuellen Lebensumstände erschwert haben. Obwohl wir überall mit bisher undenkbaren Widrigkeiten zu kämpfen haben, lassen wir uns gemeinsam nicht unterkriegen und haben zusätzliche Kräfte mobilisiert, um in diesem Jahr mit den emotionalen Wellen weiter für die landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einzutreten und das Thema am Leben und im politischen Bewusstsein zu halten.
So haben wir doch einiges bewegt und möchten Euch zum Jahresende eine Zusammenfassung der wichtigsten Aktivitäten im und vom NBgS geben:
• Zu Jahresbeginn haben wir mit unserer ersten großen E-Mail-Aktion in Form eines Flashmobs auf uns aufmerksam gemacht. Im zwei Tages Rhythmus haben wir uns gemeinsam vier Wochen lang mit unserem Appell und Weckruf an die Landesregierung in Erinnerung gebracht.
• In Reflexion auf unser gemeinsames BI Treffen in Laatzen haben wir mit unseren Partnern des Aktionsbündnisses VWE und ASK BISSS ein Statement an die Landesregierung und weitere Akteure gesendet.
Es war klar, dass hier nicht mit einer Flutwelle von Antworten zu rechnen war, zeigte jedoch der Landesregierung eindrucksvoll, dass unser Bündnis gemeinsam mit den Verbänden nicht lockerlässt, mit vereinter Kraft das Thema weiterhin sichtbar macht und die Abschaffung der Strabs fordert, auch unter den erschwerten Corona Bedingungen!
• Eine von MP Weil getätigte Aussage, er gäbe kein Geld für Straßengebühren, wurde vom NBgS mit einer Pressemitteilung gekontert.
• Trotz aller Brisanz darf der Humor nicht zu kurz kommen. Das Namenspiel unseres MP Weil zeigt, wie intensiv wir im Unterbewusstsein verwurzelt sind. So erfindet sein Team ein Bündnis analog zum NBgS. Aus unserem “Niedersächsisches Bündnis…. ” erfinden kreative Köpfe das Bündnis „Niedersachen“ (hält zusammen) – Respekt, wo Innovation fehlt muss man sich Ideen vom Gegner holen.
Natürlich hat das NBgS Herrn Weil signalisiert, dass wir uns in dieses großartige Bündnis von Gewerkschaft, Kirche und Co, tatkräftig einbringen wollen, denn letztendlich sind viele von uns „Mitglied“ in der einen oder anderen Institution und auch wir vertreten die Interessen der Bürger Niedersachsens, natürlich kam keine Antwort von Herrn Weil.
Eine Darstellung der Strabs und des NBgS haben wir seinen Partnern zukommen lassen. Mit erwartungsgemäßem Inhalt hat der NST durch Herrn Mende geantwortet und die kath. Kirche hat sich gemeldet und Prüfung der Situation verkündet. Die Antworten der restlichen Mitglieder stehen noch aus.
• Bei einer Veranstaltung in Ilsede mit dem Bund der Steuerzahler, hat Herr Zentgraf eindrucksvoll die Strabs und die Folgen für den Anlieger geschildert und weiterhin für die Abschaffung plädiert. In einem persönlichen Gespräch bestätigte er die Teilnahme an Landtagsterminen (so, wie in Laatzen besprochen) und die Zusammenarbeit mit dem NBgS.
• Zum Thema „Sternfahrt“ sind interessanterweise die Bundesländer Hessen, NRW, und RLP auf uns zu gekommen. Erste positive Gespräche mit diesen Bundesländern haben per Videokonferenz stattgefunden, weitere sind geplant
• Nach den ersten Corona Lockerungen im Sommer war es erfreulich, dass eine Vielzahl von BI die Arbeit in Form von Demos und Co. wieder aufgenommen haben. Durch Abstand und Maske erscheinen diese Aktionen grösser und imposanter. Super!
• In einigen Kommunen wird zwischenzeitlich an einer Satzungsanpassung an die, durch uns gemeinsam „erzwungenen“ Gesetzesänderung des § 6 NKAG aus dem Oktober 2019 gearbeitet. Diese angeblichen Erleichterungen machen die Strabs natürlich nicht gerechter. Hier ist noch viel intensive Aufklärung angesagt, was sicherlich erst mit einem Positionieren der politischen Gruppierungen zur nächsten Kommunalwahl möglich sein wird.
• Andere Kommunen haben es hingegen wesentlich leichter. So hat einer unserer Gesprächspartner im Innenausschuss des Landtages, Herr Lechner (CDU) bei sich vor Ort die Strabs abgeschafft. Auch Herr Adasch (CDU) mit den Worten „Ja, wir haben uns lange gesperrt. Man kann auch klüger werden. Diese Entscheidung gilt allerdings leider nicht für das Land NDS.
• Vor einigen Wochen erreichte uns eine Resolution aus der Stadt Bergen: „Der Rat der Stadt Bergen und die Bürgermeisterin bitten die Niedersächsische Landesregierung, eine neue Entscheidung zur Übernahme der kommunalen Straßenausbaukosten durch den Landesetat zu erwirken.“
Das NBgS findet diese Resolution mit ausführlicher Begründung hervorragend und sehr geeignet vielfachen Druck auf die Landesregierung auszuüben. Alle BI/IG des NBgS, aber auch alle ehemaligen Aktiven gegen Straßenausbaubeiträgen, die ihre Satzungen in den einzelnen Orten bereits abgeschafft haben, wurden gebeten diese Resolution gleich im neuen Jahr, mit ihren Daten, an den jeweiligen Stadt – oder Gemeinderat zu richten. Das ist für uns alle wichtig, da die Satzungen schnell und jederzeit wieder bei schlechter werdender Kassenlage eingeführt werden könnten. Weiterhin sehen die Bürger sofort, ob alle Parteien/Wählerinitiativen ihrer Stadt/Gemeinde einvernehmlich hinter der Abschaffung der Strabs stehen.
• Für einen landesweiten kommunalen Gesamtüberblick haben fleißige Hände im NBgS viele Informationen zusammengetragen und die Darstellung der Strabs erarbeitet. Somit sind 409 Kommunen von 942 strabsfrei. Vielen Dank an Wilfried, Eddie und Maren. Für die aufwendige Telefoniererei (5 Monate) ein großes Dankeschön an Barbara.
• Der aktuelle Stand der Mitglieder des Bündnisses liegt bei derzeit 87 Bürgerinitiativen, die gewünschten 100, als erstes Zwischenziel, rücken immer näher.
• Zwischenzeitliche Regio Treffen im Sommer gaben den Rhythmus für unsere Vorbereitungen zum fest terminierten landesweiten BI Treffen in Laatzen vor, notwendigerweise kam dann leider die kurzfristigen Corona Absage. An dieser Stelle vielen Dank an unsere Wirtin Tina. Halte bitte die Suppe warm, wir kommen in 2021 😊
• Ein weiteres Dankeschön geht an Herrn Grote von der FDP. Mit seiner Strabs- und Polit Tour hat er unser Thema großartig dargestellt. Unvergessenen bleibt auch die beeindruckende Rede im Landtag von Hr. Dr.Genthe. Somit setzt sich die FDP weiterhin intensiv für die Abschaffung ein.
Die Sturheit der Gemeinderäte, die Strabs beizubehalten ermuntert viele BI Mitglieder, selbst politisch aktiv zu werden und zur Kommunalwahl anzutreten. Hier wird sich das NBgS positionieren und die Kraft der BI vor Ort demonstrieren.
Ein „weiter so“ wird es mit uns nicht geben und die Wahl 2021 wird den nötigen Schwung für die Landtagswahl in 2022 bringen.
Nicht nur die Abschaffung der Strabs steht dabei im Vordergrund, vielmehr gilt es auch ignoranten Ratsmitgliedern die Stirn zu bieten. Frei dem Motto -Back to the Roots – Der neue Rat als Bürgervertreter-
Somit werden sich viele BI Mitglieder verstärkt in die Kommunalwahl einbringen, um dem Bürger wieder eine angemessene Stimme zu geben.
Und zu guter Letzt, die frischeste Meldung von letztem Mittwoch. Das OVG hat die Springer Satzung zu den Wiederkehrenden Beiträgen gekippt, nicht aber die Beiträge an sich. Diese sind „unwirksam“ heißt es in dem Urteil. Wie erwartet, wurde die Festlegung der Abrechnungsgebiete moniert. Glückwunsch nach Springe und vielen Dank an den VWE für die Unterstützung.
Unsere wichtige Aufgabe ist es, weiterhin bis zu den Landtagswahlen sichtbar zu bleiben für unser gemeinsames Thema, dies ist uns bisher trotz der erschwerten Corona Bedingungen gelungen.
Um das alles zu ermöglichen, war die Lenkungsgruppe kontinuierlich durchgehend im 2 Wochen Turnus per Telefonkonferenz und einem Treffen im Sommer im Stade in Kontakt.
Vielen Dank.
Dass Team der Lenkungsgruppe möchte sich auf diesem Wege bei unseren Allianzpartnern VWE und ASK BISSS für die intensive Zusammenarbeit trotz erschwerter Corona Bedingungen und für weiterführende Aktionen herzlich bedanken.
Zum Jahresanfang werden wir gemeinsam mit unseren Allianz Partnern Gespräche im Landtag führen, unter anderem mit dem Ziel Zahlungen in Corona-Zeiten kurzfristig auszusetzen, denn auch die Bürger haben gravierende finanzielle Einbußen zu verzeichnen. Wenn der politische Wille vorhanden ist, stehen im Landeshaushalt Mittel zur Verfügung, wie gerade sehr deutlich wird. Deshalb kämpfen wir weiter um eine bessere Finanzausstattung der Gemeinden durch das Land, damit diese die zur Infrastruktur gehörenden kommunalen Straßen erhalten oder erneuern können. Denn das Leben von uns Einwohnern unserer Gemeinde macht nur ohne die Strabs und ohne Corona glücklich!
Unsere Glückwünsche gehen an dieser Stelle an unsere Mitstreiter aus Wolfsburg, Göttingen, Syke und Edemissen für die gelungene Abschaffung der Strabs!
Zum Schluss möchten wir uns bei Euch allen bedanken, denn nur im Team können wir weiterhin Druck aufbauen. Mut und Energie soll auch in 2021 unser Wegbegleiter sein. Die Vielfalt unserer Aktionen signalisiert dem Landtag, dass wir uns auch durch ein Virus nicht stoppen lassen und somit möchten wir mit diesen positiven Zeilen die Festtage einläuten.
Wir wünschen uns allen schöne, erholsame Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr
Passt auf Euch auf und bleibt gesund!
Wir freuen uns auf Euch im nächsten Jahr!
Viele liebe Grüße
Angelika Bernd Eddie Heiko
Maren & Michael
Euer Team der Lenkungsgruppe
Ausgewichen und in Gartenzaun gelandet
ADENDORF. Heute gegen 07.45 Uhr, kam es an der Kreuzung Im Suren Winkel / In der Stube zu einem Verkehrsunfall. Eine 26-Jährige hatte mit ihrem Skoda die Straße In der Stube befahren und die Straße Im Suren Winkel in Richtung Sandweg überqueren wollen. Zeitgleich befuhr ein 42 Jahre alter Nissan-Fahrer die Straße Im Suren Winkel aus Richtung Dorfstraße kommend. Die 26-Jährige missachtete die Vorfahrt des Nissan-Fahrers. Es kam zum Zusammenstoß, wobei der 42-Jährige noch versuchte, auszuweichen und in Folge in einen Gartenzaun fuhr. Verletzt wurde nach bisherigen Erkenntnissen niemand, jedoch entstanden Sachschäden von geschätzten 9.700 Euro bei dem Unfall.
Antrag auf Resolution Stadt Bergen
Wenn sich schon nicht viele Bürgermeister zusammenschließen und geschlossen an den Landtag mit dem Wunsch der Abschaffung der Möglichkeit zum Erlass von Straßenausbaubeitragssatzungen (Verbotslösung) herantreten und der Forderung die Gemeinden zum Erhalt der Infrastruktur finanziell besser auszustatten, so kann die Verabschiedung von Resolutionen von einzelnen Gemeinden mit diesem Ziel mittelfristig evtl. etwas bewirken.
Wer diese Anregung gut findet, kann den beigefügten Antrag gern verwenden, indem er alle Ortsbezeichnungen und entsprechenden Daten komplett durch die eigenen ersetzt.
BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – November 2020
Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
ich stelle fest, dass sich verschiedene Mythen um den Begriff der „Kappungsgrenze“ ranken. Fundiertes Halbwissen ist ebenso schädlich wie gesichertes Wissen, wenn es vornehmlich von Politikern als Totschlagargument für Grundsteuererhöhungen im kontroversen Diskurs der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Anwendung findet.
„Grundsteuererhöhungen sind keine Option auf dem Weg zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, weil die Erhöhungen sowieso zur Hälfte in die Kreisumlage fließen und nicht bei der Kommune verbleiben“. So oder so ähnlich hört es sich an, wenn mit Halbwissen oder mit Kalkül die Klingen gekreuzt werden. Vorbezeichnete Aussage wäre zumindest ansatzweise richtig, gäbe es da nicht die Kappungsgrenze.
Auf der Homepage von Joachim Dreilich, Gründungsmitglied des NBgS (Niedersächsisches Bündnis geben Straßenausbaubeiträge), finden Sie ebenso Erklärungen wie weiterführende Links zu diesem Thema:
https://www.adendorf-strassen.de/?s=kappungsgrenze
Aus gegebenen Anlässen wage ich einen Versuch der zusätzlichen Aufklärung darüber, wie Kappungsgrenze und Kreisumlage zusammenhängen. Der Versuch stellt meine Sicht als Laie auf die Dinge in vereinfachter Form dar und entbehrt jeglicher Rechtsverbindlichkeit. Ich habe lediglich das zusammengetragen, was im Internet veröffentlicht ist und wie ich die Sachverhalte verstanden habe.
Laut Landesamt für Statistik Niedersachsen, Stand 20.8.2020, liegt die Kappungsgrenze bei 367%. Diese fließt in den kommunalen Finanzausgleich 2021 ein. (Kappungsgrenze 2020 365%) Der Satz von 367% (2021) beruht auf vorläufige Grundlagen für die Steuerkraftberechnung. Er basiert auf dem Bevölkerungsstand 30.6.2019 und wird gebildet als Durchschnitt. Grundlage sind die jeweils absoluten Steueraufkommen. Konkret heißt das, dass die Realsteueraufkommen aus 2019 als Berechnungsgrundlage für den Finanzausgleich 2021 herangezogen werden. In diesem Fall (367% für Grundsteuer B) aller Gemeinden mit weniger als 100.000 EinwohnerInnen für die Grundsteuer B. Der durchschnittliche Hebesatz vorbezeichneter Gruppe für die Grundsteuer B beträgt 408%. Hiervon werden 90% laut NFAG herangezogen, also 367%. Gesetzliche Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG). Die Kappungsgrenze ist ergo eine Größe, die auf Landesebene jährlich, meines Erachtens nach im Mai, neu determiniert wird.
Der genannte Prozentsatz von 367% hat Gültigkeit für Gemeinden mit weniger als 100.000 BewohnerInnen. Gemeinden mit mehr EinwohnerInnen haben einen anderen Prozentsatz.
Der genannte Prozentsatz von 367% hat Gültigkeit für die Grundsteuer B. Für die Grundsteuer A gelten andere Sätze, auch in Abhängigkeit der jeweiligen Einwohnerzahlen.
Auf einen Erklärungsversuch, wie im Detail die Steuerkraftberechnung und die damit verbundenen Ausgleichszahlungen durchgeführt werden, will ich wegen mangelnder Fachkenntnis verzichten. Wer mehr dazu wissen möchte, sollte Verwaltungsrechtler oder Kämmerer seines Vertrauens befragen.
Die Kreisumlage ist ein Finanzierungsinstrument der Landkreise. Soweit die Landkreise ihre Aufwendungen und Auszahlungen nicht durch andere eigene Erträge finanzieren können, dürfen sie von ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Kreisumlage erheben. Rechtsgrundlage ist ebenfalls das NFAG. Berücksichtigung finden u. a. die Finanzkraft der Städte und Gemeinden und der Finanzbedarf des Landkreises. Eine Erhöhung der Kreisumlage muss bis zum 15.5. eines Jahres beschlossen werden, eine Senkung der Umlagesätze kann hingegen auch danach beschlossen werden. Die Kreisumlage im Landkreis Lüneburg wurde um 2% von 49,5% auf 47,5% gesenkt. Sie soll weiter auf 44% gesenkt werden. Diese Maßnahme ist der Corona-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen geschuldet und hat sicherlich nur temporären Charakter.
Rechenbeispiele:
Bei einer Kreisumlage von 45% werden bei 100 EUR Steueraufkommen 45 EUR an den Kreis abgeführt, 55 EUR verbleiben bei der Kommune.
Kommune A hat bei der Grundsteuer B ein Istaufkommen von 100 EUR. Die Kommune hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 340%. Die Kreisumlage beträgt 45%. Die Kappungsgrenze liegt bei 350%.
Ergebnis: Die Kommune muss 45 EUR der Kreisumlage zuführen. 55 EUR verbleiben bei der Kommune. Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt mit 340% unter der Kappungsgrenze von 350%.
Kommune B hat bei der Grundsteuer B ein Istaufkommen von 100 EUR. Die Kommune hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 400%. Die Kreisumlage beträgt 45%. Die Kappungsgrenze liegt bei 350%.
Ergebnis: 87,50 EUR würden mit 350% (Kappungsgrenze) eingenommen werden. Hiervon gehen 39,38 EUR (45%) in die Kreisumlage. 48,12 EUR (55%) verbleiben in der Kommune. 12,50 EUR (aus 50% über der Kappungsgrenze) verbleiben zu 100% in der Kommune. In dieser Beispielrechnung würden insgesamt 60,62 EUR von 100 EUR Istaufkommen in der Kommune verbleiben. Jede weitere Erhöhung der Grundsteuer B verbleibt zu 100% bei der Kommune.
Kommune A erhöht ihren Hebesatz für die Grundsteuer B von 340% auf 400%. Damit erhöht sich auch bei der Grundsteuer B das Istaufkommen von 100 EUR auf 117,65 EUR. Die Kreisumlage beträgt 45%. Die Kappungsgrenze liegt bei 350%.
Ergebnis: 102,94 EUR würden mit 350% (Kappungsgrenze) eingenommen werden. Hiervon gehen 46,33 EUR (45%) in die Kreisumlage. 56,61 EUR (55%) verbleiben in der Kommune. 14,71 EUR (aus 50% über der Kappungsgrenze) verbleiben zu 100% in der Kommune. In dieser Beispielrechnung würden insgesamt 71,32 EUR von 117,65 EUR Istaufkommen in der Kommune verbleiben. Jede weitere Erhöhung der Grundsteuer B verbleibt zu 100% bei der Kommune.
Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen und bleiben Sie gesund.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
https://www.dahlenburg-strabs-weg.de/
Beste Grüße von
Wilfried Reiser
Unsichere Gehwege Im Suren Winkel bleiben Dauerthema
Wir fragen uns, wann wird die Gemeinde tätig und schafft mehr Sicherheit für unsere Anwohner Im Suren Winkel, die zu Fuß unterwegs sind?
Die Adendorferin Frau Antje Jäger ist auf ihren Rollator angewiesen. Das Bild verdeutlicht, wie sehr sie sich bemühen muss, zusammen mit ihrer Nichte auf dem Gehweg Im Suren Winkel spazieren zu gehen.
Straßenausbaubeiträge – die drei Bad Sachsaer Bürgermeisterkandidaten beantworteten die Fragen des NBgS
Bad Sachsa. Das Thema „Straßenausbaubeiträge“ bewegt nicht nur im fast gesamten Landkreis Göttingen die Haus-und Grundstücksbesitzer, sondern im ganzen Bundesland Niedersachen.
Nachdem die Kandidaten für die Bürgermeisterwahl in Bad Sachsa bekannt waren, hat das „Niedersächsische Bündnis zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (NBgS)“, vertreten durch den Regionssprecher Bernd Jackisch und dem Sprecher der IG STRABS-freies Walkenried Steffen Blau die drei Kandidaten angeschrieben und gebeten einige Fragen zu beantworten.
Mit gutem Erfolg, alle drei Kandidaten haben sich der Umfrage gestellt und die Fragen beantwortet. Die Antworten gingen in der Reihenfolge von Daniel Quade (FDP), Frank Kellner (SPD) und Sven Jung (CDU) ein.
Nachfolgend die Fragen und Antworten:
Fragen:
Das am 23.10 2019 vom Landtag verabschiedete „Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze und zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen“ stellt den Kommunen in Niedersachsen frei derartige Beiträge zu erheben. Rund die Hälfte der 943 Kommunen haben inzwischen ihre Satzungen abgeschafft. Können Sie sich vorstellen auch in Bad Sachsa die Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen?
Antwort:
Daniel Quade: Kurz und knapp: Ein klares Ja!
Frank Kellner: Ja das könnte ich mir vorstellen!
Sven Jung: Eigentlich können es sich finanzschwache Kommunen nicht leisten auf die Einnahmen aus der STRABS zu verzichten, deshalb muss hier eine andere Lösung gefunden werden. Auch wurde bisher die Satzung nicht immer im vollen Umfang angewendet.
Zahlreiche Kommunen haben zur Kompensierung der ausgefallenden Straßenausbaubeiträge die Grundsteuer entsprechend erhöht. Wäre das auch eine Lösung für Sie und für Bad Sachsa, oder haben Sie andere Vorschläge?
Antwort:
Daniel Quade: Da wir mit unseren Grundsteuern schon ein sehr hohes Niveau erreicht haben, muss solch eine Entscheidung wohl überlegt sein. Ich würde es bevorzugen, wenn wir andere Lösungen entwickeln bzw. auftun könnten.
Frank Kellner: Ja, eine andere Lösung hätte ich im Moment nicht!
Sven Jung: Eine Anhebung der Grundsteuer ist in meinen Augen nicht der richtige Weg für Bad Sachsa, da wir bereits eine sehr hohe Grundsteuer haben.
Das „Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge“, dem inzwischen in ganz Niedersachsen 84 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften(11 davon allein im Landkreis Göttingen) angehören, fordert die Abschaffung in ganz Niedersachen und gleichzeitig die Kompensation der ausgefallenen Beiträge der Kommunen durch das Land Niedersachsen(so wie bereits in neun weiteren Bundesländern). Sie werden dabei ua. von den mitgliederstarken Verbänden der Wohnungswirtschaft, Haus & Grund, Verband Wohneigentum, Landvolk, Mieterbund, Bund der Steuerzahler, ASK BISS, usw. tatkräftig unterstützt und stellen damit ein riesiges Wählerpotential. Unterstützen sie die Forderungen der BI/IG und der Verbände?
Antwort:
Daniel Quade: Selbstverständlich gerne. Bereits im Jahr 2019 habe ich die IG STRABS-freies Walkenried bei Ihrer Veranstaltung im Bürgerpark unterstützt und einen Gastredner der FDP-Fraktion des Landtages nach Walkenried eingeladen. Für mich sind die Beiträge ungerecht, sozialer Sprengstoff und schwächen das Eigentum.
Frank Kellner: Ich halte die Straßenausbaubeitragssatzung für ungerecht und würde es begrüßen, wenn von der Niedersächsischen Landeregierung eine landeseinheitliche, gerichtsfeste, Regelung erfolgen würde.
Sven Jung: Auch unterstütze ich die Forderungen der BI/IG und der Verbände, da ich es für die einzig richtige Lösung halte, dass das Land Niedersachen für die Kompensation der aufgefallenen Beiträge aufkommt.
Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in ganz Niedersachsen kann nur gelingen, wenn die Mitglieder der Parteien auf ihre Vertreter im Landtag einwirken. Werden auch Sie sich bei den Landtagabgeordneten ihrer Partei für die Abschaffung der STRABS einsetzen?
Antwort:
Daniel Quade: Das habe ich bereits aktiv getan und das werde ich auch weiterhin tun. Die FDP im niedersächsischen Landtag steht ganz klar hinter dieser Forderung und das bereits seit längerem.
Frank Kellner: Die Landtagsabgeordneten würde ich auf diese Problematik ansprechen.
Sven Jung: Ja, ich sehe hier das Land Niedersachsen ganz klar in der Pflicht, endlich für einen Ausgleich zu sorgen und die STRABS für alle Kommunen abzuschaffen.
Während z.B. im Nachbarlandkreis Goslar auch hochverschuldete Kommunen problemlos in den vergangenen Jahren ihre Straßenausbaubeitragssatzungen abschaffen konnten, bzw. teilweise noch nie Straßenausbaubeiträge erhoben wurden, werden Kommunen im Landkreis Göttingen durch die Kommunalaufsicht aufgefordert, erneut Satzungen einzuführen. Wie ist dazu Ihre Meinung?
Antwort:
Daniel Quade: Fordern kann man ja erstmal viel. Die Frage ist, ob es am Ende bei der Forderung bleibt oder ob es umgesetzt wird.
Frank Kellner: Aufgrund des Zukunftsvertrages schwierig, wenn man auch noch Bedarfszuweisungen erhalten will.
Sven Jung:–
Straßenausbaubeiträge sind ungerecht, da Anlieger von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nicht für einen Fahrbahnausbau belastet werden. Ob ein Bürger zur Kasse gebeten wird oder nicht, hängt mithin davon ab, an welcher Straße sein Grundstück liegt. Dieses beinhaltet eine eklatante Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer, da ausschließlich Eigentümer von Grundstücken an sanierten Straßen belastet werden, andere Nutzer nicht. Wie ist dazu Ihre Meinung, werden Sie dazu mit ihren Kreistagsabgeordneten das Gespräch suchen?
Antwort:
Daniel Quade: Da ich selbst Mitglied des Kreistages bin, werde ich mich bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode dafür einsetzen möglichst viele weitere Mitstreiter zu dem Thema zu gewinnen. Sofern ich Bürgermeister werden sollte, muss ich dieses Mandat leider vorzeitig niederlegen und werde somit meine Kontakte in den Kreistag nutzen, um am Ball zu bleiben.
Frank Kellner: Da sehe ich die Kreistagsabgeordneten als falsche Adresse. Hier sehe ich das Land und somit die Landtagsabgeordneten in der Pflicht.
Sven Jung: Ich werde mich auf jeden Fall dafür einsetzen und auch mit den Kreistagsabgeordneten das Gespräch suchen.
Der derzeitige Zeitpunkt zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in der Stadt Bad Sachsa wäre recht günstig, da das am 23.10.2019 von der Niedersächsischen Landesregierung verabschiedete „Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze und zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen“ ohnehin keine Anwendung finden kann, weil zuvor die Satzung an die neuen Bestimmungen angepasst und vom Stadtrat beschlossen werden müsste. Eine Verrentung, tiefenmäßige Begrenzung oder Eckgrundstücksvergünstigung wäre deshalb derzeit nicht möglich. Fachanwälte sehen zudem in möglichen tiefenmäßigen Begrenzungen und Eckgrundstücksvergünstigungen geradezu eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, weil bei Anwendung für andere Grundstücksbesitzer eine Ungleichbehandlung entsteht, und diese höhere Beiträge zahlen müssten. Wie ist dazu Ihre Meinung?
Antwort:
Daniel Quade: Grundsätzlich müssten wir zu dem Thema eine Diskussion anstoßen, da ich nicht weiß inwiefern bei den anderen Ratsmitgliedern STRABS auf der gedanklichen Agenda steht. Bewusst kann ich mich an keine tiefgehende Debatte erinnern. Ich denke, dass die von Ihnen beschriebene Situation eine Steilvorlage für genauso eine Grundsatzdiskussion ist.
Frank Kellner: Das müsste geprüft werden. Wie sie ja schon schreiben, ist das ein Fall für Juristen. Mir wäre es recht, wie Eingangs geschrieben, wenn es da eine landeseinheitliche Regelung und Satzung geben würde.
Sven Jung: Ich für meinen Teil würde mich für eine niedersachsenweite Aufhebung der STRABS einsetzen, weitere Einsparungen im städtischen Haushalt, um die Einnahmeausfälle zu kompensieren, sind fast nicht möglich.
Fazit der Befragung: Alle drei Bürgermeisterkandidaten halten die STRABS für ungerecht und nicht mehr zeitgemäß und sind der gleichen Meinung wie das „Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge“. Die STRABS gehört niedersachsenweit abgeschafft, bei gleichzeitiger Kompensation der ausgefallenen Beiträge durch das Land Niedersachen. Die Bürger in Bad Sachsa und das NBgS werden den künftigen Amtsinhaber an diese Forderungen erinnern. Zur Bürgermeisterwahl wünscht das NBgS allen drei Kandidaten viel Erfolg.
Die Wahl findet am 22. November in Bad Sachsa statt. Dazu haben die Wahllokale zwischen 8.00 und 18.00 Uhr geöffnet. Bereits jetzt kann per Briefwahl gewählt werden.
Wir bedanken uns auch im Namen des NBgS für die Beantwortung der Fragen
Bernd Jackisch und Steffen Blau
BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – Oktober 2020
Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter.
Die Straßenausbaubeitragssatzung. Hardliner in der SPD und in der CDU auf Landesebene halten lernresistent am §6 NKAG fest. Die Grünen ducken sich weg. Die Vorboten der Landtagswahlen 2022, die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12.9.2021, werden über diese bürgerfeindliche Politik Zeugnis ablegen. Dennoch werden Schlachten gewonnen.
In Wolfsburg ist es nun amtlich. Mit großer Mehrheit hat der Rat beschlossen die Satzung abzuschaffen. Hier geht es zum Artikel in der Salzgitter Zeitung:
Dass es auch anders wie üblich geht, zeigt ein Beschluss des Rates in Barum (Landkreis Lüneburg), der anderen uneinsichtigen Mehrheiten in Kommunalparlamenten als Beispiel dienen sollte. Der Rat verzichtet auf bereits zugesagte Fördermittel und entschließt sich gegen eine grundhafte Sanierung zugunsten einer Reparatur. Das ist ein gutes Beispiel zur Nachahmung. Ein erster Schritt zur Abwendung von der „Ist-Ja-Nicht-Mein-Geld-Mentalität“, die sich wie ein roter Faden durch Bundes-, Länder- und Kommunalparlamente zu ziehen scheint.
Hier der Artikel in der Lüneburger Landeszeitung:
https://www.landeszeitung.de/lokales/141230-barum-strassensanierung-teurer-als-erwartet/
Wer sich den Tag unbedingt versauen möchte, blickt in das neue Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler. Eine Pflichtlektüre für alle, die noch nicht wahrgenommen haben, dass der Feudalismus unter großem Blutvergießen abgeschafft wurde. Eine Enthüllungslektüre auch natürlich für diejenigen, die weiterhin meinen, dass Bürgerinnen und Bürger für Gemeindeeigentum weiterhin über den Asphalt gezogen werden müssen, da die Öffentlichen Hände leer zu sein scheinen. Bei 25.000.000.000 EUR Steuergeldverschwendung p.a., mit steigender Tendenz, eine haltlose und unmoralische Forderung. Steuergeldverschwendung sollte wie Steuergeldhinterziehung bestraft werden.
Obwohl die ernstzunehmende Strafverfolgung um den Cum-Ex-Skandal weiter auf sich warten lässt. Vermutlich bis zur Verjährung. Dabei bietet auch die SPD in Hamburg eine große Angriffsfläche. Die Hamburger Steuerbehörde verzichtete Ende 2016 darauf, eine Forderung in Höhe von 47 Millionen EUR gegen die Privatbank Warburg geltend zu machen. Diesen Betrag hatte das Institut nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Köln zu Unrecht vom Fiskus für Cum-Ex-Geschäfte erhalten. Schöne Grüße an unseren heutigen Finanzminister Olaf Scholz.
Es sollen insgesamt 10.000.000.000 EUR Steuergeld zu Unrecht für den größten Kriminalfall der Finanzgeschichte Deutschlands geflossen sein. Und niemand übernimmt Verantwortung. Und niemand wird ernsthaft bestraft. Da ist es schon leichter Parksündern aufzulauern oder Bürgerinnen und Bürger in Form moderner Wegelagerei Gemeindestraßen finanzieren zu lassen.
Ich möchte Mitstreiter und Mitstreiterinnen dazu ermuntern für die Kommunalwahlen zu kandidieren. Ich werde es tun und für die aktiven Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Dahlenburg antreten. Auch Maren und Michael Zacharias aus Gadenstedt werden diesen Weg gehen. Zwei engagierte Mitstreiter im NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) der ersten Stunde. Hier ein Beitrag in den Peiner Nachrichten:
Verweisen möchte ich auch auf das Sonnabend-Gespräch von Martin Lamke (Wingst), der sich den Fragen der NEZ Cuxhaven stellte. Vielen Dank an Martin, auch für den Hinweis auf unsere BI in Dahlenburg. Das nächste Treffen der Region Nord findet im März 2021 in Wingst statt, so Corona seine Zustimmung gibt.
Vielen Dank auch an das straßenbeitragsfreie Hessen, die meinen Beitrag online gestellt haben
https://strabs-he.chayns.net/tapp/388186
Ich glaube daran, dass sich unser aller Engagement zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger auszeichnen wird. An unserem organisierten Unmut über bodenlose Ungerechtigkeit soll und wird die Politik zerbrechen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
https://www.dahlenburg-strabs-weg.de/
Beste Grüße von
Wilfried Reiser