Gedanken zur Bedarfserkennung für grundhafte Erneuerungen von innerstädtischen Straßen
Nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist es zulässig, innerstädtische Straßen aufgrund von visuellen Zustandserfassungen (wie z. B. allgemeines Schadensbild, Zustand der Bordsteine und der Gosse, Risse, Oberflächenschäden, allgemeine Unebenheiten, Spurrinnen, Flickstellen, Tragfähigkeitsprobleme) und abschließender zusammenfassender Bewertung als grunderneuerungsbedürftig einzustufen. Auch die Ermittlung von Tragfähigkeitsproblemen darf danach visuell, d. h. ohne physikalische Messverfahren (!), erfolgen. Umfangreiche Ausführungen dazu sind in der “Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zur Landtagseingabe Nr. 02187/11/17, Anliegergruppe Wennigser, Ronnenberger, Springer, Gehrdener, Barsinghäuser Straße, 30459 Hannover, betr.: Änderung des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG); hier: Straßenausbaubeiträge”, Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Niedersächsischen Landtags vom 14.04.2016 an die vorstehende Anliegergruppe, nachzulesen.
“Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist ein gemeinnütziger technischwissenschaftlicher Verein. Sie wurde 1924 gegründet. Das Hauptziel der FGSV ist die Weiterentwicklung der technischen Erkenntnisse im gesamten Straßen- und Verkehrswesen. Dabei wirken Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Sie entsenden insgesamt über 2.500 Mitarbeiter in die zahlreichen Fachgremien.” Das Zitat stammt von: https://www.fgsv.de/forschungsgesellschaft.html. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung darf bei dieser Zusammensetzung befürchtet werden, dass in die erarbeiteten Richtlinien nicht nur technisch-wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern auch Gruppeninteressen der Verwaltungen und der Wirtschaft einfließen. Wenn Verwaltung und Wirtschaft in der FGSV mitwirken, würde man sich aus Gründen der Ausgewogenheit auch eine Beteiligung z. B. des Steuerzahlerbundes und der Grundeigentümerverbände wünschen.
Visuelle Beurteilungsverfahren sind nach Einschätzung des Unterzeichners sicherlich hinreichend, um ein für Grunderneuerungen zur Verfügung gestelltes Budget sinnvoll und zügig zu verausgaben. Die Entscheidung, ob eine bestimmte Straßen zwingend grundzuerneuern ist, kann mit visuellen Verfahren nicht getroffen werden. Eine zwingende technische Grunderneuerungsbedürftigkeit liegt nach Auffassung des Unterzeichners nur dann vor, wenn der Untergrund einer Straße so geschädigt ist, dass die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist und Oberflächenerneuerungen folglich nicht nachhaltig sein würden. Das lässt sich nur mit physikalisch-technischen Messungen und Standsicherheitsberechnungen, nicht jedoch mit heuristischen Verfahren, wie visuellen Verfahren ermitteln.
Im Regelfall wird in niedersächsischen Städten und Gemeinden die Grunderneuerungsbedürftigkeit von Straßen mit visuellen Verfahren festgestellt. In Kommunen, in denen noch Straßenausbaubeiträge erhoben werden, widerspricht es nach Auffassung des Unterzeichners den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen rechtsstaatlichen Verwaltung, wenn aufgrund von visuellen Einschätzungen Straßen für grunderneuerungsbedürftig eingestuft werden und anliegende Grundeigentümer/Innen dann mit hohen Anteilen (bis zu 75%) und teilweise Existenz ruinierenden Beitragshöhen herangezogen werden. So schwerwiegende Eingriffe in die Finanzen der Grundeigentümer/Innen dürfen nach Auffassung des Unterzeichners nicht auf Grundlage von heuristischen Verfahren erfolgen. Existenz ruinierende Beiträge widersprechen zudem auch dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots.
Auch in den Städten und Gemeinden, in denen keine Straßenausbaubeiträge (mehr) erhoben werden, sollten nach Auffassung des Unterzeichners keine visuellen Verfahren zur Feststellung der Grunderneuerungsbedürftigkeit mehr zur Anwendung kommen. Es gibt immer konkurrierende Finanzbedarfe, wie z. B. Erneuerung von Schulgebäuden und -toiletten, Wärmedämmung von öffentlichen Gebäuden, usw., usw. Die Anwendung von heuristischen anstelle von technisch-wissenschaftlichen Verfahren zur Bedarfsermittlung für die Grunderneuerung von innerstädtischen Straßen kann zur Fehlleitung von Ressourcen führen, ist nicht mehr zeitgemäß und sollte zügig korrigiert werden.
Hannover, 15.01.2020
Dr. Wolf Dietrich Sachweh
Straßenbaubeitrag vollständig abschaffen!
Sehr geehrter Herr Dreilich,
mit 65 Millionen Euro will die Landesregierung Jahr für Jahr die Anlieger beim Straßenbaubeitrag entlasten. Das ist ein erster Erfolg der Volksinitiative “Straßenbaubeitrag abschaffen”, zu dem mehr als 470.000 Menschen mit ihrer Unterschrift beigetragen haben. Uns aber und den Unterstützern der Volksinitiative reicht das nicht. Unser Ziel bleibt die vollständige Abschaffung des Straßenbaubeitrags, denn erfolgreich reformierbar ist er nicht. Das haben BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer und Heinz Wirz, Vertrauensmann der Volksinitiative, bei den beiden Anhörungen im Landtag am 5. und am 18. November klar gesagt und mit einfachen, nachvollziehbaren Argumenten belegt.
Sollte die Landesregierung jetzt jedoch ihre Reform beschließen, ist für uns eine Bedingung unverzichtbar: Jede Stadt, jede Gemeinde muss in Zukunft die Erhebungskosten für den Straßenbaubeitrag ermitteln. Nur so lässt sich feststellen, ob sich der Erhebungsaufwand überhaupt lohnt. Tut er es nicht – und vieles spricht dafür -, ist dies ein Grund mehr, den Straßenbaubeitrag abzuschaffen.
Deshalb setzt sich der Bund der Steuerzahler NRW im jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren dafür ein, dass die Kommunen verpflichtet werden, den Erhebungsaufwand zu dokumentieren. Dieses Mehr an Bürokratie muss sein, um auf Dauer weniger Bürokratie zu erreichen, indem der Straßenbaubeitrag abgeschafft wird.
Unterstützen Sie uns, denn auch wenn die Volksinitiative “Straßenbaubeitrag abschaffen” formal ihr Ende gefunden hat, hört die Arbeit nicht auf. Wenn Sie Mitglied einer Partei oder Freien Wählergemeinschaft in Ihrer Kommune sind, versäumen Sie in den nächsten Wochen nicht die örtlichen Parteitage. Dort werden jetzt die Weichen für die Kommunalwahl 2020 gestellt und die Wahllisten aufgestellt. Stellen Sie Ihren (Ober-)Bürgermeisterkandidaten und Kandidaten die “Gretchenfrage”: Wie ist Ihre Haltung zum Straßenbaubeitrag? Informieren Sie uns über die Antwort, über die Reaktionen vor Ort mit einer kurzen Mail an aktion@steuerzahler-nrw.de.
Engagieren Sie sich auch weiter, indem Sie unsere Arbeit unterstützen: mit einer Mitgliedschaft im Bund der Steuerzahler NRW oder einer Spende. Wenn Sie Fragen zur Arbeit des BdSt NRW haben, rufen Sie uns an unter der Nummer 0211 99175-45. Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne, wie es mit unserer Forderung “Straßenbaubeitrag abschaffen” weitergeht.
Herzlichen Dank für Ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Kanski
Stellvertretender Vorsitzender
Bund der Steuerzahler NRW e.V.
Schillerstraße 14
40237 DüsseldorfTel. 0211 99 175 0
Fax 0211 99 175 50
Gesetzentwurf der CDU Rheinland-Pfalz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes
Gesetzentwurf
der Fraktion der CDU
Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes (Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz)