Neues Thüringer Kommunalabgabengesetz in Kraft – Straßenausbaubeitrag bleibt
Das Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) wurde mit dem Gesetz vom14. Juni (GVBl. S. 150) geändert und ist am 30. Juni in Kraft getreten. Änderungen betreffen die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden, ab dem 1. Januar 2019 unter engen wirtschaftlichen Vorgaben auf eine Beitragserhebung verzichten zu können. Unter Einhaltung dieser Vorgaben können die Gemeinden ab sofort den Beitragssatz der Anlieger je nach Straßenklassifizierung auf 10 bis 20 Prozent absenken. Die Verzinsung von gestundeten Beiträgen wird reduziert. Das Gesetz enthält keine Festlegungen zur rückwirkenden Beitragserhebung. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 8/9-2017)