Info-Veranstaltung der BI-StraBS-Dahlenburg vom 14.06.2019
Am 14.06.2019 veranstaltete Wilfried Reiser zusammen mit seinen Mitstreitern von der BI-StraBS-Dahlenburg ein Aufklärungs-SitIn auf dem Marktplatz. Ca. 80 Mitbürger beteiligten sich an diversen Diskussionen rund um das Thema Strabs. Anwesend waren vorübergehend auch die Bürgermeisterin Christine Haut (CDU) sowie der SPD-Fraktionsvorsitzender Franz-Josef Kamp (Kreistag Lüneburg). Die Mitbürger waren sich in einem Punkt völlig einig: die Strabs muss abgeschafft werden, und zwar nicht nur in Dahlenburg, sondern in ganz Niedersachsen. Zu diesem Zweck muss von den Bürgerinitiativen aus allen Teilen des Landes noch mehr Druck auf die Parlamentarier des Niedersächsischen Landtages ausgeübt werden. “Wir sind auf einem guten Weg” stellten die Sprecher der Dahlenburger BI zufrieden fest und versicherten, in ihren Bemühungen nicht nachlassen zu wollen.
Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG)
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden stellt das Land finanzielle Unterstützungen auf der Grundlage des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) bereit.
Diese Finanzhilfen sollen helfen, die verkehrliche Infrastruktur in den Regionen zu verbessern. Hierzu gewährt das Land nach Prüfung kommunalen Baulastträgern (Gemeinden und Landkreisen) Finanzhilfen von bis zu 75 Prozent.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für die Förderung des kommunalen Straßenbaus. Diese Aufgabe wird in Niedersachsen dezentral in den regionalen Geschäftsbereichen Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Wolfenbüttel wahrgenommen.
Regionale Zuständigkeiten bei der Förderung der verkehrlichen Infrastruktur.
Durch die Landesbehörde gefördert werden können:
1.
Bau oder Ausbau (sowie Grunderneuerung und verkehrsgerechter Ausbau) von
- verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen,
- besonderen Fahrspuren für Omnibusse,
- verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz,
- verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen,
- Verkehrsleitsystemen und Verkehrsinformationssystemen (auch verkehrsträgerübergreifend) sowie von Umsteigeanlagen mit Park- oder Halteplätzen und von Fahrradstationen, die der Verringerung des Kraftfahrzeugverkehrs dienen,
- öffentlichen Verkehrsflächen für in Bebauungsplänen ausgewiesene Güterverkehrszentren einschließlich der in diesen Verkehrsflächen liegenden zugehörigen kommunalen Erschließungsanlagen nach den §§ 127 und 128 des Baugesetzbuchs und
- Radwegen und sonstige investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehrs
in der Baulast von kommunalen Baulastträgern (Gemeinden oder Landkreise),
2.
Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen in der Baulast von kommunalen Baulastträgern (vgl. lfd. Nr. 1),
3.
Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz oder dem Bundeswasserstraßengesetz, soweit kommunale Baulastträger (vgl. lfd. Nr. 1) als Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen haben,
Rechts finden Sie die entsprechenden Förderanträge für den kommunalen Straßenbau. Bitte tragen Sie im Anschriftenfeld die Adresse desjenigen Geschäftsbereichs ein, der für Sie zuständig ist (vgl. Karte oben).
Anträge im öffentlichen Personennahverkehr sind an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) zu stellen.
Quelle: www.strassenbau.niedersachsen.de
Anhörung im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages
79 (!) STRABS-Gegner aus ganz Niedersachsen haben sich auf den Weg nach Hannover gemacht, um an der Anhörung vor dem Ausschuss für Inneres und Sport teilzunehmen. Das war sehr beeindruckend und ein deutliches Signal an die Politik, dass wir die uns präsentierte Mogelpackung nicht akzeptieren und weiter für die Abschaffung der STRABS kämpfen werden.
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat sich durch den Präsidenten Dr. Marco Trips mündlich geäußert (ein Protokoll liegt noch nicht vor). Verbänden wie VWE, Bund der Steuerzahler, Haus und Grund etc., wurde die mündliche Anhörung verweigert. Sie wurden lediglich zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
Hier sind die Stellungnahmen der Verbände:
Pressemitteilung “Verband Wohneigentum e.V.” vom 23.05.2019
Stellungnahme “Allgemeiner Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland” vom 20.05.2019
Stellungnahme “Landesverband Niedersächsischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine e.V.” vom 17.05.2019
ffn Regional-News vom 23.05.2019, 16:25 Uhr mit einem Kommentar von Karin Wallat (IG Kolpingstraße, Hannover, Mitglied des NBgS):
Straßenausbaubeiträge – Informationen vom Verband Wohneigentum
Vortrag des Geschäftsführers des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen e.V., Tibor Herczeg: PDF-Datei